
Update 31.10.2020
Nachdem wir in den vergangenen Monate unserem gemeinsamen Hobby (fast) uneingeschränkt nachgehen konnten gibt es leider ab Montag, 02.11.2020 einige neue Regeln von denen auch der Freizeit- und Breitensport betroffen ist:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von
Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
Corona-Schutzverordnung ab 02.11.2020, §9 Absatz 1
Aus diesem Grund werden wir alle Vereinsaktivitäten bis zum 30.11.2020 ruhen lassen.
Es gibt aber auch eine gute Nachricht: Individualsport bleibt erlaubt. Es ist also auch im November möglich, weiter Rad zu fahren:
Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen
Corona-Schutzverordnung ab 02.11.2020, §9 Absatz 1
In den kommenden Wochen werden wir voraussichtlich auch ein kleines Programm im Bereich virtuelles Fahren ins Leben rufen. Hier haben wir dann die Möglichkeit als Gruppe zusammen „unterwegs“ zu sein. Weitere Infos dazu folge.
Wir versuchen, bei den sich ständig wechselnden Bedingungen am Ball zu bleiben und spätestens Anfang Dezember ein Update zu geben.
Bleibt alles gesund!
Update 14.05.2020
Das Land NRW hat den Breiten- und Freizeitsport unter Auflagen wieder erlaubt. Erste Vereinsausfahrten finden am 16.05. und 17.05.2020 statt. Alle Infos dazu sind hier zu finden.
Deshalb wird dieser Beitrag nun geschlossen und nicht weiter aktualisiert. Alle weiteren und neuen Infos werden als neue Beiträge auf der Website erscheinen.
Update 17.04.2020
Mit der letzten Vereinsinfo hatten wir euch darüber informiert, dass aktuell alle Vereinsaktivitäten ruhen und wir euch bis zum 18. April ein neues Update geben wollen. Dem möchten wir hiermit wie folgt nachkommen:
Nachdem die Bundes- bzw. Landesregierung das Kontaktverbot verlängert und darüber hinaus Großveranstaltungen bis zum 30.08.2020 ausgeschlossen hat wird es auch in den nächsten Wochen voraussichtlich keine Ausfahrten geben. Gemeinsame Touren werden wir leider erst dann wieder durchführen können, wenn der gesetzliche Rahmen dies zulässt. Wann und unter welchen Bedingungen dies sein wird ist leider heute noch nicht absehbar.
Die für den 01. Mai geplante 200 Kilometer-Tour und leider auch die Bütgenbach-Tour am 18. Mai werden deshalb nicht wie geplant stattfinden können. Auf Grund des Verbots von Großveranstaltungen bis zum 30.08.2020 haben wird Zeltingen-Rachtig angefragt ob das Weinfest dort stattfinden wird aber bisher noch eine Rückinfo erhalten. Natürlich halten wir euch diesbezüglich auf dem Laufenden gehen aber aktuell eher davon aus, dass das Weinfest dieses Jahr nicht stattfinden kann.
Betreffend unserer RTF haben wir den 12.09.2020 als Alternativtermin ins Auge gefasst und warten aktuell darauf, dass dieser Termin vom Verband bestätigt wird. Sobald das Versammlungsverbot aufgehoben ist wird sich das RTF-Team treffen und über das weitere Vorgehen beraten.
Bei all den schlechten Nachrichten und Prognosen ist es umso erfreulicher, dass der RC Dorff weiter gewachsen ist und wir ein Neumitglied in unseren Reihen begrüßen dürfen. Eine etwas detaillierte Vorstellung erfolgt in den nächsten Tagen.
Abschließend bleibt nur noch euch allen Gesundheit zu wünschen und dass man sich bald in gewohnter Tradition Sonntags um 10.00 endlich wieder am Friedhof treffen kann. (jg)

Update 17.03.2020
Wir hatten schon letzte Woche eine Anfrage beim Gesundheitsamt der StädteRegion in die Wege geleitet und um Information gebeten, welches Verhalten sinnvoll wäre. Heute Abend habe ich dazu einen Rückruf erhalten bei dem im Wesentlichen folgendes bestätigt wurde:
- Von Gruppenausfahrten wird dringend abgeraten!
- Das Infektionsrisiko ist bei Sporttreiben deutlich erhöht!
- Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter signifikant an!
- Auch wenn die bisherigen offiziellen Maßnahmen vornehmlich bis Ostern geplant sind, werden Events und Großveranstaltungen aktuell meistens auch bis Ende April abgesagt.
- Hinsichtlich der RTF war sein Rat – falls möglich – bis Ostern zu warten. Die aktuell sehr drastischen Maßnahmen würden bis dahin (hoffentlich) Wirkung zeigen und eine Neubewertung der Situation nach sich ziehen.
Darüber hinaus hat der BDR heute „mit Blick auf die Durchführung unserer Veranstaltungen im Breitensport und als Orientierungshilfe…folgende Eckpunkte“ benannt:
- Ausrichter von Veranstaltungen bis Ende April (RTF / Radwanderung / Radmarathon / CTF) sollen in Hinblick auf die Durchführbarkeit oder Absage die jeweiligen behördlichen Auflagen beachten.
- Nach vorheriger Rücksprache mit den LV-Fachwarten besteht die Option auf eine Terminverschiebung in den Herbst.
- Die Möglichkeit einer evtl. Gutschrift oder Erstattung der Genehmigungsgebühr für eine durch die aktuellen Umstände ersatzlos gestrichene Veranstaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt erörtert und entschieden
- Permanente RTF und CTF können für die Sportler weiterhin eine geeignete Alternative zu den betreuten Veranstaltungen darstellen.
Wir bleiben am Ball und halten euch auf dem Laufenden. (jg)
Update 16.03.2020
Gestern hat die Landesregierung weitere Einschränkungen beschlossen. So besteht ab Dienstag 17.03. ein Zusammenkunftsverbot in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Weitere Infos findet ihr hier. (jg)
Update 14.03.2020
Der Radsportverband NRW hat heute eine E-Mail mit nachfolgenden Inhalt zu Umgang mit Corona herausgegeben.
Sehr geehrter Herr Greeb,
hiermit darf ich Ihnen folgende Bekanntmachung des Radsportverbandes NRW übersenden:
Radsportverband NRW – Umgang mit dem Corona-Virus
Täglich und stündlich verändert sich die Lage um den Covid-19 Corona Virus. Vorhersagen zu treffen oder Entwicklungen vorherzusagen ist unmöglich. Jeder muss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Informationen verantwortlich handeln.
Wir als Vertreter des Radsportverbandes NRW können keinerlei Empfehlungen aussprechen, Veranstaltungen durchzuführen oder abzusagen. Allerdings haben wir folgende Sofortmaßnahmen beschlossen:
- Alle in der Verantwortung des Radsportverbandes NRW e. V. stehenden Maßnahmen, Lehrgänge und Veranstaltungen werden bis zum 19.04.2020 abgesagt und möglichst auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Diese Regelung betrifft ausdrücklich nicht Veranstaltungen in Verantwortung von Vereinen oder Bezirken innerhalb des Radsportverbandes NRW. Bereits an den Radsportverband NRW geleistete Teilnahmegebühren werden erstattet oder auf den Nachholtermin angerechtnet. Über die Art und Weise der Abwicklung werden wir Sie informieren. Bitte sehen Sie von einzelnen Nachfragen hierzu ab.
- Vereine, die zur Zeit Veranstaltungen absagen, haben durch die Vorarbeiten teilweise große finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Der Radsportverband NRW wird daher bei Veranstaltungen, die aufgrund der aktuellen Gesundheitslage abgesagt werden müssen, keine Gebühren erheben oder bereits erhobene Gebühren erstatten. Dies betrifft nur Gebühren für Veranstaltungen, die durch den Radsportverband NRW erhoben werden.
- Aufgrund der Ansteckungsgefahr und zum Schutz unserer hauptamtlichen Mitarbeiter, werden die Ansprechpartner der Geschäftsstelle bis auf Widerruf von zuhause Ihre Anfragen bearbeiten. Bitte kontaktieren Sie die Geschäftsstellenmitarbeiter vorzugsweise per Email.
Der Landessportbund NRW hat auf seiner Homepage alle relevanten Daten und Informationen übersichtlich zusammengefasst. Diese Sonderseite ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/aktuelle-informationen-zur-coronavirus-epidemie
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinerlei Beratungen in juristischen und medizinischen Fragen durchführen können. Auch hier verweisen wir auf den zentralen Beratungsservice des LSB: https://www.vibss.de
Selbstverständlich stehen Ihnen unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Ansprechpartner für Fragen rund um den Radsport weiterhin telefonisch oder auch per Email zur Verfügung. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.
T. Peveling, Präsident – V. Maas, Vizepräsident Finanzen – St. Rosiejak, Geschäftsführer
Diese Bekanntmachung wird ebenso auf der Homepage des Radsportverbandes NRW veröffentlicht. Ich darf nochmals darum bitten, von telefonischen Anfragen abzusehen. Wir werden Sie laufend informieren.
(jg)
Foto: Background vector created by starline – www.freepik.com